Verwaltungsgerichtshof
24.09.1987
87/02/0144
GRS wie 86/03/0243 E 1. April 1987 RS 1
Der Alkotest kann auch noch einige Zeit nach Beendigung des Lenkens abverlangt werden, und zwar solange, als davon noch ein brauchbares Ergebnis zu erwarten ist. Dies ist jedenfalls nach rund 2 Stunden der Fall (Hinweis E 14.5.1986, 86/03/0047).