Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1987

Geschäftszahl

87/02/0130

Rechtssatz

Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten des Polizeiamtsarztes wonach die Behauptung der körpereigenen Alkoholbildung durch Zufuhr von Fruchtsaft wissenschaftlich auszuschließen sei.