Verwaltungsgerichtshof
24.09.1987
87/02/0065
Das für eine Verwaltungsübertretung nach Paragraph 4, Absatz 5, StVO wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ist durch die im Spruch aufscheinende Ausführung "Sie kamen mit dem PKW von der Fahrbahn ab und verursachten einen Verkehrsunfall - Vorschriftszeichen `Vorrang geben` und Thujenzaun beschädigt" gegeben. (Hinweis auf E vom 20.11.1986, 86/02/0101).