Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1987

Geschäftszahl

87/02/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2374/76 E 16. Juni 1977 RS 7

Stammrechtssatz

Die Mißachtung eines zur Hitanhaltung einer Verkehrsbeeinträchtigung erlassenen Halteverbotes läßt in Spitzenverkehrszeiten eine Hinderung und damit Beeinträchtigung des Verkehrs besorgen, wenn dadurch ein Fahrstreifen einer Fahrbahn unbenützbar ist.