Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1987

Geschäftszahl

87/02/0021

Rechtssatz

Dass der Bfr unbescholten ist und "angesehener Bäckermeister" ist, kommt bei der Beweiswürdigung in Hinsicht auf die begangene "Fahrerflucht" keine Bedeutung zu.