Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1988

Geschäftszahl

87/01/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0210 E 11. November 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, im Rahmen der Manuduktionspflicht den Parteien eines Verwaltungsverfahrens Beweisanträge und denkbare Einwendungen vorzuschlagen.