Verwaltungsgerichtshof
16.03.1988
87/01/0285
GRS wie 86/07/0210 E 11. November 1986 RS 2
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, im Rahmen der Manuduktionspflicht den Parteien eines Verwaltungsverfahrens Beweisanträge und denkbare Einwendungen vorzuschlagen.