Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1987

Geschäftszahl

87/01/0221

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1087/60 E 12. Oktober 1961 VwSlg 7599 A/1961 RS 2

Stammrechtssatz

Es besteht eine Verpflichtung des Unternehmers, zunächst diejenigen Dienstnehmer zu kündigen, für die die Kündigung eine geringere soziale Härte bedeutet, lediglich unter fachlich gleichwertigen Arbeitskräften. Er ist dagegen nicht gehalten, einen höher qualifizierten Dienstnehmer (Facharbeiter) zu kündigen, um einen weniger qualifizierten Arbeiter (Hilfsarbeiter) erhalten zu können. (Hinweis auf E vom 17.2.1955, 0039/54)