Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1988

Geschäftszahl

87/01/0157

Rechtssatz

Aus der Rechtsstellung der Bediensteten der Sozialversicherungsträger, die sich inhaltlich der Stellung eines "Beamten" annähern soll, kann eine Schlechterstellung gegenüber anderen Angestellten nicht abgeleitet werden.