Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1987

Geschäftszahl

87/01/0140

Rechtssatz

Für ein Waffenrecht ist "Missbrauch" erforderlich; nicht ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe genügt nicht. (Hinweis auf E vom 9.5.1975, 2895/76)