Verwaltungsgerichtshof
29.04.1987
87/01/0099
Soweit in der Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid auf Einwendungen in der gegen den berichtigten Bescheid erhobenen Beschwerde verwiesen wird, wird hierüber in dem über die Beschwerde gegen den berichtigten Bescheid durchzuführenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschieden.