Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1987

Geschäftszahl

87/01/0099

Rechtssatz

Soweit in der Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid auf Einwendungen in der gegen den berichtigten Bescheid erhobenen Beschwerde verwiesen wird, wird hierüber in dem über die Beschwerde gegen den berichtigten Bescheid durchzuführenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschieden.