Verwaltungsgerichtshof
13.05.1987
86/18/0258
GRS wie 0093/67 E 6. November 1967 VwSlg 7211 A/1967 RS 1
Eine Verweigerung des Alkotests liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeuglenker trotz Aufforderung des Meldungslegers, aus dem Fahrzeug auszusteigen und sich dem Alkotest zu unterziehen, davon gefahren ist.