Verwaltungsgerichtshof
08.07.1988
86/18/0188
Ausführungen darüber, dass ein Gutachten, in welchem gestützt auf die bei einer klinischen Untersuchung einer Person festgestellten Alkoholisierungsmerkmale (eindeutig ruckartiges bzw grobschlägiger Nystagmuswert von 14 Sekunden und eher träge Pupillenreaktion) auf die Fahruntüchtigkeit der untersuchten Person - unabhängig von der Höhe des Blutalkoholgehaltes - geschlossen wurde, als schlüssig und mit dem Stand der Wissenschaft im Einklang stehend anzusehend ist.