Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1987

Geschäftszahl

86/17/0108

Rechtssatz

Der Wert von Naturalleistungen ist wirtschaftlich nicht völlig bedeutungslos, wenn die darauf entfallende Getränkesteuernachforderung rund S 30.000,- beträgt.