Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1986

Geschäftszahl

86/17/0072

Rechtssatz

Auch bei Erledigungen, für deren Ausfertigung Paragraph 96, letzter Satz BAO gilt, (Erstellung in Lochkartentechnik oder in einem ähnlichen Verfahren) ist das aus den ersten beiden Sätzen dieser Bestimmung ableitbare Unterschriftserfordernis auf der Urschrift (ist die Urschrift nicht zugleich "Ausfertigung" iSd Paragraph 96, erster Satz BAO, sind darunter Konzept, Entwurf, Referatsbogen usw zu verstehen) essentiell (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).