Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1986

Geschäftszahl

86/17/0072

Rechtssatz

Paragraph 96, letzter Satz BAO dispensiert nicht von der Verpflichtung nach Paragraph 96, erster Satz BAO die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, zu bezeichnen.