Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1987

Geschäftszahl

86/16/0236

Rechtssatz

Die vom VwGH E vom 22.1.1987, 86/16/0194 für Rechtsanwälte entwickelten Grundsätze über die Zurechnung des Verschuldens im Falle einer Fristversäumung, hervorgerufen durch einen Fehler des Kanzleipersonals, gelten auch für Wirtschaftstreuhänder.