Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1986

Geschäftszahl

86/16/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0074/49 B 9. Mai 1949 VwSlg 808 A/1949 RS 3

Stammrechtssatz

Ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung besteht nicht.