Verwaltungsgerichtshof
19.10.1987
86/15/0100
Eine GmbH, die als Holdingges tätig ist, ist gemäß Paragraph 61, GmbHG zwar eine juristische Person, juristische Personen des privaten Rechtes sind aber keineswegs immer Unternehmer iSd Paragraph 2, UStG 1972, weil dem USt-Recht ein Unternehmer kraft Rechtsform fremd ist und es für einen Unternehmer nach Paragraph 2, UStG 1972 vielmehr darauf ankommt, daß er durch Lieferungen oder sonstige Leistungen selbständig am Wirtschaftleben teilnimmt.