Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1987

Geschäftszahl

86/15/0100

Rechtssatz

Eine GmbH, die als Holdingges tätig ist, ist gemäß Paragraph 61, GmbHG zwar eine juristische Person, juristische Personen des privaten Rechtes sind aber keineswegs immer Unternehmer iSd Paragraph 2, UStG 1972, weil dem USt-Recht ein Unternehmer kraft Rechtsform fremd ist und es für einen Unternehmer nach Paragraph 2, UStG 1972 vielmehr darauf ankommt, daß er durch Lieferungen oder sonstige Leistungen selbständig am Wirtschaftleben teilnimmt.