Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1987

Geschäftszahl

86/15/0040

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist für die Einreihung eines Betriebes als landwirtschaftlicher Betrieb allein der objektive Charakter, dh die Art der tatsächlichen Nutzung des Grund und Bodens maßgebend.