Verwaltungsgerichtshof
07.11.1989
86/14/0203
Gesellschafter bzw Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können - ungeachtet, daß die GmbH als Komplementär an einer KG beteiligt ist, an der wiederum die Gesellschafter der GmbH als Kommanditisten beteiligt sind - in einem Dienstverhältnis zu dieser GmbH stehen.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151;