Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1989

Geschäftszahl

86/14/0203

Rechtssatz

Gesellschafter bzw Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können - ungeachtet, daß die GmbH als Komplementär an einer KG beteiligt ist, an der wiederum die Gesellschafter der GmbH als Kommanditisten beteiligt sind - in einem Dienstverhältnis zu dieser GmbH stehen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 151;