Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1989

Geschäftszahl

86/14/0203

Rechtssatz

Wird zwischen der Prokuristin der KG und der GmbH ein zivilrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis begründet, so ist dieses steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn nicht konkret dargetan wird, weswegen das Dienstverhältnis nicht - wie ansonsten üblich - mit der KG, sondern mit der GmbH begründet worden ist.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 151;