Verwaltungsgerichtshof
07.11.1989
86/14/0203
Wird zwischen der Prokuristin der KG und der GmbH ein zivilrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis begründet, so ist dieses steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn nicht konkret dargetan wird, weswegen das Dienstverhältnis nicht - wie ansonsten üblich - mit der KG, sondern mit der GmbH begründet worden ist.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151;