Verwaltungsgerichtshof
07.11.1989
86/14/0203
Die Zurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zugänglich.Die Zurechnungsregel des Paragraph 23, Ziffer 2, EStG ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zugänglich.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151;