Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1989

Geschäftszahl

86/14/0203

Rechtssatz

Die Zurechnungsregel des Paragraph 23, Ziffer 2, EStG ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zugänglich.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 151;