Verwaltungsgerichtshof
19.09.1989
86/14/0197
GRS wie 3171/80 E 4. November 1980 RS 2
Die Zahlung von Unterhalt, zu der sich ein Ehegatte mit gerichtlichem Vergleich verpflichtet, um das Scheidungsverfahren zu vereinfachen oder den anderen Ehegatten dazu zu bringen, in die Scheidung einzuwilligen, ist nicht zwangsläufig.