Ist der Tatbestand eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 3 EStG 1972 erfüllt, so ändert auch der Zweck, dem dieses Dienstverhältnis dient, nichts an der Tatbestandsverwirklichung.Ist der Tatbestand eines Dienstverhältnisses iSd Paragraph 47, Absatz 3, EStG 1972 erfüllt, so ändert auch der Zweck, dem dieses Dienstverhältnis dient, nichts an der Tatbestandsverwirklichung.