Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.1987

Geschäftszahl

86/14/0163

Rechtssatz

Ist der Tatbestand eines Dienstverhältnisses iSd Paragraph 47, Absatz 3, EStG 1972 erfüllt, so ändert auch der Zweck, dem dieses Dienstverhältnis dient, nichts an der Tatbestandsverwirklichung.