Verwaltungsgerichtshof
15.03.1988
86/14/0161
Ausführungen zur Frage, wonach Gewinne aus Schwarzgeschäften einer GmbH, soweit sie nicht in dem Betriebsvermögen geblieben sind, nicht ohne weiteres als verdeckte Gewinnausschüttungen bei den Gesellschaften entsprechend ihrer Beteiligung zu erfassen sind (Hinweis auf E 15.3.1988, 87/14/0072).