Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.1987

Geschäftszahl

86/14/0130

Rechtssatz

Die Befugnis der Abgabenbehörde, die Bemessungsgrundlage zu schätzen, wenn Abgabenerklärungen nicht abgegeben werden, besteht unabhängig von ihrer Berechtigung, die Abgabe der Erklärungen gem Paragraph 111, BAO zu erzwingen.