Verwaltungsgerichtshof
03.03.1987
86/14/0130
Die Befugnis der Abgabenbehörde, die Bemessungsgrundlage zu schätzen, wenn Abgabenerklärungen nicht abgegeben werden, besteht unabhängig von ihrer Berechtigung, die Abgabe der Erklärungen gem Paragraph 111, BAO zu erzwingen.