Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1987

Geschäftszahl

86/14/0125

Rechtssatz

Die Erkenntnisse vom 25.10.1977, 1173/73 und 16.9.1986, 83/14/0123, stehen miteinander nicht in Widerspruch. Beide Entscheidungen sehen den Tatbestand des Paragraph 32, Ziffer eins, Litera a, EStG nur bei einem - bereits bestehenden oder konkret zu erwartenden - Einnahmenverlust (und nicht beim Verlust der Einkunftsquelle selbst) erfüllt.