Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1989

Geschäftszahl

86/14/0121

Rechtssatz

Die Gewinnverteilungsvereinbarung bei einer GmbH & Co KG im engeren Sinn kann eine verdeckte Gewinnausschüttung insoweit begründen, als die frei verfügbaren Gewinnanteile der GmbH derart niedrig sind, daß in diesen keine angemessene Abgeltung für die Haftung erblickt werden kann, andererseits die Gehälter der Geschäftsführer der GmbH überhöht sind, sodaß der GmbH zu Lasten der verfügbaren Gewinnanteile zu hohe Vorausgewinne gewährt werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

86/14/0122

Besprechung in:

ÖStZB 1989, 309;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140121.X03