Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1989

Geschäftszahl

86/14/0106

Rechtssatz

Es wird nur dann ein Mietrecht gegen Zahlung einer Leibrente erworben, wenn die Leibrente ungeachtet der Dauer des Mietverhältnisses auf Lebenszeit des Rentenberechtigten zu leisten ist.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990/351;