Verwaltungsgerichtshof
21.12.1989
86/14/0106
Es wird nur dann ein Mietrecht gegen Zahlung einer Leibrente erworben, wenn die Leibrente ungeachtet der Dauer des Mietverhältnisses auf Lebenszeit des Rentenberechtigten zu leisten ist.
Besprechung in:
ÖStZB 1990/351;