Verwaltungsgerichtshof
20.01.1987
86/14/0103
Vorgeschichte:
2737/79 E 25.11.1980;
Mit der nicht fristgerechten Abgabenentrichtung kann nicht die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint werden, dem kommt erst im Rahmen der Ermessensübung Bedeutung zu.
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X04