Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1987

Geschäftszahl

86/14/0103

Beachte

Vorgeschichte:

2737/79 E 25.11.1980;

Rechtssatz

Mit der nicht fristgerechten Abgabenentrichtung kann nicht die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint werden, dem kommt erst im Rahmen der Ermessensübung Bedeutung zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X04