Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1989

Geschäftszahl

86/14/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0021 E 19. Jänner 1988 RS 4

Stammrechtssatz

In einem ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichteten Verfahren tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund (hier: außergewöhnliche Belastung - Übernahme einer Bürgschaft).