Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1989

Geschäftszahl

86/14/0085

Rechtssatz

Spekulative Ausführungen, unter Umständen müßte nach Vernichtung wirtschaftlichen Existenz eines nahen Angehörigen diesem Unterhalt gewährt werden, was wiederum zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würde, vermögen nicht darzutun, daß die Bürgschaftsverpflichtung zwangsweise eingegangen worden ist.