Verwaltungsgerichtshof
26.04.1989
86/14/0085
Spekulative Ausführungen, unter Umständen müßte nach Vernichtung wirtschaftlichen Existenz eines nahen Angehörigen diesem Unterhalt gewährt werden, was wiederum zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würde, vermögen nicht darzutun, daß die Bürgschaftsverpflichtung zwangsweise eingegangen worden ist.