Verwaltungsgerichtshof
16.09.1986
86/14/0069
Das Anwachsen der Zinsenlast in einer Hochzinsphase des Geldmarktes stellt keine Besonderheit des Einzelfalles dar, auf die allein die Nachsichtsbegriffe der Paragraphen 236,, 237 BAO abstellen. Die Folgen der Geldmarktlage sind dem allgemeinen Unternehmerwagnis zuzuzählen.