Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1986

Geschäftszahl

86/14/0069

Rechtssatz

Das Anwachsen der Zinsenlast in einer Hochzinsphase des Geldmarktes stellt keine Besonderheit des Einzelfalles dar, auf die allein die Nachsichtsbegriffe der Paragraphen 236,, 237 BAO abstellen. Die Folgen der Geldmarktlage sind dem allgemeinen Unternehmerwagnis zuzuzählen.