Verwaltungsgerichtshof
21.10.1986
86/14/0042
Bei der Lösung der Frage, ob in den einzelnen Bereichen - etwa im Bereich des Gewerbebetriebes oder in dem der Landwirtschaft - "echte" Leistungsbeziehungen bestehen oder ob bloß familienhafte Mitarbeit gegeben erscheint, ist allerdings in Rechnung zu stellen, daß nach der Verkehrsaufassung im landwirtschaftlichen Bereich eine Pflicht zu familienhafter Mitarbeit in noch höherem Maße als gegeben angesehen wird als für den gewerblichen Bereich.