Verwaltungsgerichtshof
10.02.1987
86/14/0028
GRS wie 84/14/0127 E 16. Dezember 1986 RS 1
Werden gem Paragraph 3, Ziffer 5, EStG steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt, können die mit der Gewährung dieser Mittel im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, da es ansonsten zu einer doppelten Begünstigung kommen würde (Hinweis E 12.6.1959, 2206/58, VwSlg 2034 F/1959).