Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.1986

Geschäftszahl

86/14/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2053/77 E 18. Mai 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Verhindert eine hohe Fremdkapitalquote auf Dauer gesehen Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten, dann fehlt einer solchermaßen finanzierten Tätigkeit die Eignung zu einer Einkunftsquelle.