Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1987

Geschäftszahl

86/13/0167

Rechtssatz

Weder die Instandsetzung eines vor längerer Zeit unentgeltlich erworbenen Gebäudes zum Zwecke der Vermietung noch die in diesem Zusammenhang erfolgte Anmietung eines im Eigentum der Lieferfirma verbleibenden Gastanks stellen den "Erwerb einer Einkunftsquelle" dar.