Verwaltungsgerichtshof
10.06.1987
86/13/0167
Weder die Instandsetzung eines vor längerer Zeit unentgeltlich erworbenen Gebäudes zum Zwecke der Vermietung noch die in diesem Zusammenhang erfolgte Anmietung eines im Eigentum der Lieferfirma verbleibenden Gastanks stellen den "Erwerb einer Einkunftsquelle" dar.