Verwaltungsgerichtshof
22.06.1987
86/12/0285
GRS wie 0970/75 E 3. November 1978 VwSlg 9677 A/1978 RS 1
Die Analogie ist auch im Bereich des Verwaltungsrechts grundsätzlich zulässig. Das Bestehen einer Rechtslücke ist hier aber im Zweifel nicht anzunehmen.