Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1987

Geschäftszahl

86/12/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0970/75 E 3. November 1978 VwSlg 9677 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Analogie ist auch im Bereich des Verwaltungsrechts grundsätzlich zulässig. Das Bestehen einer Rechtslücke ist hier aber im Zweifel nicht anzunehmen.