Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1987

Geschäftszahl

86/12/0285

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat die Gewährung einer "Urlaubsentschädigung" für Beamte bewußt verneint, es liegt daher diesbezüglich eine echte, im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke nicht vor.