Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1986

Geschäftszahl

86/11/0007

Rechtssatz

Wird in einer Angelegenheit des KFG der Bescheid "für die LReg" anstatt für den (zuständigen) LH unterfertigt, kann ein Versehen iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG nicht ausgeschlossen werden, wenn sich beide Behörden eines gemeinsamen Hilfsapparates (Amt der LReg) bedienen, in dem dieselbe Abteilung für die Straßenpolizei und für das Kraftfahrwesen zuständig ist.