Verwaltungsgerichtshof
10.12.1986
86/11/0007
Wird in einer Angelegenheit des KFG der Bescheid "für die LReg" anstatt für den (zuständigen) LH unterfertigt, kann ein Versehen iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG nicht ausgeschlossen werden, wenn sich beide Behörden eines gemeinsamen Hilfsapparates (Amt der LReg) bedienen, in dem dieselbe Abteilung für die Straßenpolizei und für das Kraftfahrwesen zuständig ist.