Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1986

Geschäftszahl

86/10/0145

Rechtssatz

Lediglich der die Rechte der Partei gestaltende oder feststellende Teil des Bescheides, nämlich sein Spruch, vermag eine Rechtsverletzung zu bewirken. Nur wenn der Spruch Rechte des Bfr verletzt, kann dies zur Aufhebung des Bescheides wegen Rechtswidrigkeit führen (Hinweis B 8.4.1986, 86/14/0032).