Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1986

Geschäftszahl

86/10/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0074 E 2. Juli 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Der Begriff, dass die Ordnung (an einem öffentlichen Ort) tatsächlich gestört wurde, erfasst eine negative Veränderung des "Zustandes des gewöhnlichen Verhältnisses der Dinge der Außenwelt zueinander", wobei hier unter "Dingen" auch Personen zu verstehen sind (Hinweis auf E des VfGH vom 10.10.1964, VfSlg 4813)(hier bejaht: Einfahren mit einem Pkw in eine gesperrte Kreuzung und Zufahren auf den den Verkehr regelnden Polizeibeamten bis knapp vor ihm)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100131.X04