Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1987

Geschäftszahl

86/10/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0097 E 23. November 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Fortsetzung eines Mietverhältnisses trotz eines über dieses Gebäude wirksam iSd Paragraph 2, Absatz 3, OÖ PolStrG verhängten Prostitutionsverbotes zum Zwecke der Ausübung der Prostitution stellt den objektiven Tatbestand der Beihilfe zur Übertretung nach Paragraph 2, Absatz 3, OÖ PolStG in Verbindung mit der betreffenden Gemeindeverordnung dar.