Verwaltungsgerichtshof
29.06.1987
86/10/0064
Wer als Verleger und Herausgeber einer Zeitschrift in dieser Inserate erscheinen lässt, die als Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution (Paragraph 14, Litera b,) anzusehen sind, verwirklicht den Tatbestand der Litera c, dieser Gesetzesstelle.