Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1987

Geschäftszahl

86/10/0064

Rechtssatz

Wer als Verleger und Herausgeber einer Zeitschrift in dieser Inserate erscheinen lässt, die als Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution (Paragraph 14, Litera b,) anzusehen sind, verwirklicht den Tatbestand der Litera c, dieser Gesetzesstelle.