Verwaltungsgerichtshof
31.05.1990
86/09/0200
Hebt der VwGH einen Teilschuldspruch (hier: wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit) auf, bestätigt er jedoch die verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung, so gilt das Disziplinarverfahren - im fortgesetzten Verfahren - im Hinblick auf Paragraph 118, Absatz 2, BDG 1979 als eingestellt.