Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1987

Geschäftszahl

86/08/0208

Rechtssatz

Paragraph 33, Absatz eins, BauarbSchV sieht hinsichtlich der Notwendigkeit von Schutzgerüsten drei Tatbestände mit unterschiedlichen Voraussetzungen vor.