Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1988

Geschäftszahl

86/08/0190

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/10/08 87/08/0175 2

Stammrechtssatz

Bestimmungen eines KollV sind - als normative Bestimmungen - nach den Vorschriften der Paragraphen 6 und 7 ABGB wie Gesetze auszulegen (Hinweis E 16.4.1985, 84/08/0073, und die dort angeführte Rechtsprechung).