Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1987

Geschäftszahl

86/08/0175

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, weshalb betriebsintern als "Schmutz- und Erschwerniszulage" bezeichnete Vergütungen an in Form von Leiharbeitsverhältnissen überlassenen Dienstnehmern nicht als Entgelt im Sinne des Paragraph 49, Absatz eins und Absatz 2, ASVG anzusehen sind (Hinweis E 12.6.1980, 2814/77 und E 27.6.1985, 84/08/0211).