Verwaltungsgerichtshof
26.03.1987
86/08/0175
Beitragsgrundlagen nach Paragraph 49, Absatz 3, ASVG sind nach der Rechtslage zu ermitteln, die in den Zeiträumen in Geltung stand, für die die Beitragsgrundlagen zu ermitteln sind (Hinweis E 26.2.1987, 86/08/0115).