Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1987

Geschäftszahl

86/08/0172

Rechtssatz

Zur Geltung des AZG bei kurzfristigen Auslandsfahrten und zur österreichischen Strafzuständigkeit bei kurzfristigen Auslandfahrten (Hinweis E 21.11.1984, 81/11/0077; Andexlinger, Arbeitszeit und Arbeitsruhe bei Auslandsverwendung, RdW 1985, 311).